Der Deutsche Bundestag hat heute wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen.
Dabei lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten:
Bundesumweltminister Röttgen: "Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten."
Sehr geehrter Dr. Helbig,
sehr geehrte Damen und Herren,
wiederholt mussten wir feststellen, dass Förderprogramme zur Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Steigerung der Energieeffizienz zum politischen Spielball geworden sind.
Die letzte öffentlich wahrnehmbare Aktion dieser Art war die planlose Ansage zur Reduzierung der PV-Vergütung durch die Ministerien für Wirtschaft und Umwelt. Diese sorgte für gewaltigen Wirbel, ohne der Sache dienlich zu sein.
Uns, als Thüringer EnergieAgentur - ThEnA, stellt sich die Frage, wie die Bundesrepublik Deutschland ihre ambitionierten Klimaschutzziele erreichen will/soll, wenn permanent die Werkzeuge (Föderung, Anreizprogramme) verändert oder eingestellt bzw. ausgesetzt werden. Längerfristige Planungssicherheit sieht anders aus!
Großkundgebung am Brandenburger Tor gegen die vom Kabinett beschlossene Solarförderkürzung, am Montag, 5. März 2012, ab 13 Uhr in Berlin.
Amtliche, kommunale und staatliche Entscheidungen basieren auf einem Zeithorizont, der sich meistens in Jahren bemisst. So zum Beispiel die Absicht zur Senkung der CO2-Emission in Deutschland. Hier ist ein Fahrplan bis 2020 bzw. sogar 2050 vorgesehen.
Für die Wege zur Erreichung der CO2-Reduktion gilt dies jedoch offensichtlich nicht. Kürzeste Zeiträume sind dort die Regel. Förderprogramme, die Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen sollen, werden nach Lust und Laune, manchmal auch nur nach Kassenlage kurzfristig verändert oder ausgesetzt. Planbarkeit sieht anders aus! Wer kann den Firmen oder der Bevölkerung verdenken, dass sie das Interesse an Aktivitäten zur Verbesserung der CO2-Bilanz verlieren? Wer macht sich schon die Mühe, für das nächste Jahr, die nächsten 2 Jahre zu planen, wenn er nicht mal weiß, ob die Planungsgrundlage noch in 2 Wochen gilt?
KfW-Aktionsplan Energiewende
Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept den beschleunigten Umbau der Energieversorgung beschlossen. Für die Umsetzung der Energiewende werden die relevanten Förderprogramme zum 01.01.2012 entsprechend ausgebaut.
Programme für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
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