Energieberatung


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Neue verbesserte BAFA-Förderung für die Vor-Ort-Beratung (VOB) ab 01. März 2015

– 25.11.2014 –

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 überarbeitet und stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

So werden ab 1. März 2015 einerseits die Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht, andererseits bedeutet die neue Richtlinie mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beläuft sich der Zuschuss nun auf max. 800 Euro,  bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten auf max. 1.100 Euro. Die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung wird noch einmal mit max. 500 Euro gefördert.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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