dena-Expertenliste


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /homepages/12/d145412278/htdocs/thena-wp/wp-content/plugins/user-specific-content/User-Specific-Content.php on line 373

Übergangsfrist für die Eintragung (KfW) endet am 30. September

– 29.09.2014 –

„Ab 1. Oktober benötigen Fachleute für energieeffizient Bauen und Sanieren anstatt 16 bis zu 80 Unterrichtseinheiten ergänzende Weiterbildung für die Eintragung als KfW-Sachverständige. …

Der Antrag auf Eintragung muss bei der dena vor dem 1.10.2014 eingehen. Noch fehlende Nachweise (z.B. die 16 UE) können innerhalb von 6 Monaten nach Antragseingang nachgeholt und bei der dena eingereicht werden.“

(Erläuterung: Im Gegensatz zur unten stehenden Meldung vom 23.09.2014 gilt diese Aussage für Neuanträge. Der Antrag muss bis zum 30.09.2014 eingegangen sein. Der Nachweis bzw. die Qualifizierung kann dann innerhalb eines halben Jahres erfolgen und eingereicht werden.)

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Scroll to top